Gutachten
mit formalen Anforderungen
In einem Gutachten ist der Sachverhalt immer sachlich und für alle Beteiligten, auch Laien, nachvollziehbar darzustellen.
Vorab zu klären ist die Zielsetzung der Beauftragung. Das kann z.B. die Bewertung einer Bauausführung sein, oder die Dokumentation des Bauzustands zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Ein Privatgutachten kann Hilfestellung zum weiteren Vorgehen geben, mit sachlichen Argumenten zur einvernehmlichen Konfliktlösung beitragen oder aber auch zur zielführenden Vorbereitung eines Rechtsstreits dienen.
Im Rahmen von Schadenersatzforderungen können die Kosten für Privatgutachten erstattungsfähig sein. Dazu empfiehlt sich anwaltliche Beratung.
Mangelfeststellung
Leistungsfeststellung
anlässlich Bauvertragskündigung oder Insolvenz
Dokumentation der durch das Bauunternehmen erbrachten Leistungen und daran festgestellter Ausführungsmängel.
Dokumentation von Ausführungsmängeln
Insbesondere vor Überbauung durch nachfolgende Gewerke oder Ersatzvornahme (Mangelbeseitigung in eigener Regie)
Bauzustandsfeststellung
Vorbereitung eines Gerichtsverfahrens
Im Rahmen eines gerichtlichen Rechtsstreits wird das Gericht einen eigenen Gerichtssachverständigen benennen. Dessen Aufgabe ist es, die vom Gericht gestellten Beweisfragen in seinem Gerichtsgutachten zu beantworten. An diese Fragen ist er gebunden, auch wenn er weitere Ausführungsmängel erkennen oder andere sachdienliche Hinweise geben könnte.
Damit die Beweisfragen zielführend gestellt werden, kann es hilfreich sein, in der Vorbereitung ein Privatgutachten zu beauftragen, in dem die für Sie bautechnisch wesentlichen Sachverhalte nachvollziehbar dargestellt werden.
vor Beginn nachbarschaftlicher Baumaßnahmen
Nach Möglichkeit führe ich die Begehung in Anwesenheit beider Parteien durch. Zur Vermeidung mühseliger Auseinandersetzungen liegt die beidseitige Anerkennung der festgestellten bestehenden Schäden und schadensfreien Bauteile in beiderseitigem Interesse.
Die Kostenübernahme sollte im Vorfeld geklärt werden.